Schon gewusst? Das Bundesministerium für Finanzen plant die Einführung einer E-Rechnungspflicht zum 01. Januar 2025 für inländische Rechnungen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht
Übrigens: Die in den DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung erfüllen diese Norm bereits.
Alle Unternehmen sind damit ab dem 01. Januar 2025 in der Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Auch der Versand ebensolcher Rechnungen soll ab dann verpflichtend sein, hier gibt es allerdings Übergangsregelungen.
Konkreter: Ab dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung – es wird digital: Jedes Unternehmen kann und soll E-Rechnungen versenden. Bis Ende 2025 (31.12.2025) dürfen aber weiterhin Papierrechnungen verschickt werden. Andere elektronische Formate wie pdf-Dateien dürfen lediglich mit Einwilligung der Empfängerin oder des Empfängers versendet werden.
Nicht betroffen von der E-Rechnungspflicht sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise.
Weitere Informationen können Sie bei der DATEV nachlesen: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/gesetzliche-themen/e-rechnung/e-rechnung-neue-entwicklungen-und-gesetzliche-regelungen/e-rechnung-entwicklung-fuer-deutschland/